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Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand Dezember 2007, die jeweils aktuelle Version kann bei uns angefordert werden

Nachstehende Bedingungen gelten für alle von uns und mit uns eingegangenen Rechtsgeschäfte. Anderslautende Bedingungen unserer Geschäftspartner, z.B. Einkaufsbedingungen, sind ausgeschlossen, auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich von uns abgelehnt worden sind. Änderungen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.

2. Auftragsbestätigung

Schriftlich bestätigte Aufträge gelten vom Geschäftspartner als verbindlich anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb 2 Tagen nach Eingang unserer Auftragsbestätigung widersprochen hat. Sämtliche von unseren Reisenden oder Angestellten getroffenen Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Preise sind freibleibend. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

3. Lieferzeit

Vereinbarte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Jeglicher Schadenersatz oder sonstiger Anspruch aus etwaigem Lieferungsverzug sind ausgeschlossen. Alle Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Betriebsstörungen, Ausstände gleich welcher Ursache, Mangel an Betriebs- und Rohstoffen usw. entbinden uns von allen Verpflichtungen, ohne dass wir zu Schadenersatz verpflichtet sind.

4. Teillieferungen

Nach den branchenmäßigen Erfordernissen erklärt sich der Besteller zur Abnahme etwa erforderlich werdender Teilmengen bereit.

5. Zahlungsbedingungen

Es gelten folgende Bedingungen: Bei Neukunden Lieferung nur gegen Vorauskasse mit 4% Skonto. Mindestauftragswert 250,00 EUR. Wechsel werden stets nur vorbehaltlich des richtigen Eingangs in Zahlung genommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlungsmittel. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgereicht werden. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Verpflichtungen des Käufers sofort fällig. Es werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont geschuldet, und zwar ohne besondere Mahnung. Werden Tatsachen bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen, so kann Sicherheitsleistung verlangt oder unsererseits vom Vertrag zurückgetreten werden.

6. Mängelrügen

Mängelrügen sind innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorzubringen, andernfalls sind sie verspätet. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf einzelne Stücke, sondern auf den Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung an. Bei begründeten und von uns anerkannten Reklamationen liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Irgendwelche darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers werden nicht geleistet.
Branchenübliche Qualitäts-, Stärke-, Maß- und Farbabweichungen sowie Mehr- und Minderlieferungen bis 20% gelten nicht als Mangel und sind handelsüblich.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung der Kaufpreisforderung samt Nebenkosten unser Eigentum. Veräußert sie der Käufer, so gelten schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen samt allen Nebenkosten gegen seine Abnehmer als an uns abgetreten. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen betreffend die Lieferungen an seine Abnehmer zu geben. Ab diesem Zeitpunkt hat sich der Käufer aller weiteren Verfügungen über die ausstehenden Verkaufspreisforderungen zu enthalten. Verarbeitet der Käufer die gelieferten Waren in seinem Betrieb selbst, so erlangt der Verkäufer an dem Fertigprodukt des Käufers Miteigentum im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Vorbehaltseigentums zum Gesamtwert des Fertigproduktes.

8. Erfüllung und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Backnang