Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt ab 01.01.2019 bis bestehende Verpackungsverordnung. Wir empfehlen unseren Kunden sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, nur so können Bußgelder, Abmahnungen oder Schadensansprüche vermieden werden.
Ziel ist die Gewinnung von zusätzlichen Verpackungsabfällen um diese einem hochwertigen Recycling zuzuführen. Dieses Gesetz gilt für alle Verpackungen.
Es gibt eine Systembeteiligungspflicht für alle Hersteller systembeteiligter Verpackungen, damit gemeint sind nicht die Hersteller oder Händler von Verpackungen, sondern die Hersteller und Versender von Produkten. Eine Sonderregelung besteht nur für Befüller von Serviceverpackungen, diese können die Pflicht auf Hersteller oder Vorvertreiber delegieren.
Gemäß dem Verpackungsgesetz müssen alle Versender, die Waren an private Endkunden oder haushaltsähnliche Abnehmer, wie z.B. Handwerksbetriebe, kleine Einzelhändler, Ärzte, usw. liefern, ihre Verkaufsverpackungen über ein zugelassenes Rücknahmesystem lizenzieren lassen. Diese Rücknahmesysteme sind unter dem Namen "Duales System" in Deutschland bekannt. Im Verpackungsgesetz fallen unter den Begriff "Verkaufsverpackungen" auch alle Versandverpackungen.
Es ist erforderlich, dass sich jeder Versender oder "Inverkehrbringer" von Verkaufsverpackungen gemäß der Verpackungsverordnung unter seinem Namen bei einem der neun Dualen Systeme lizenzieren lässt.
Unter www.verpackungsregister.org
finden Sie weitere Informationen und unter
https://www.youtube.com/watch?v=PXvo_OSK6WU#action=share
finden Sie ein Tutorial von der Zentralen Stelle Verpackungsregister, hier hat interseroh noch ein witziges Video auf Youtube gestellt
https://www.youtube.com/watch?v=wbpAG_4waNw
Bei Fragen steht Ihnen auch die zuständige IHK zur Verfügung.